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FAQ – Immobilienbewertung

Ob Sie verkaufen, vererben oder einfach Klarheit haben möchten – eine fundierte Immobilienbewertung schafft die nötige Entscheidungsgrundlage. In diesem FAQ-Bereich finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung beantwortet von Experten.

Was ist meine Immobilie wert?

Die korrekte Bewertung einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit. Der Wert einer Immobilie wird von unterschiedlichsten Faktoren beeinflusst. Unter anderem werden dabei die Lage, der Zustand, die Art des Gebäudes, die Größe, die umliegende Infrastruktur, das Alter, die Bausubstanz und die Energieeffizienz neben weiteren Kriterien berücksichtigt. Insbesondere die individuelle Lage und das aktuelle Angebots- und Nachfrageverhältnis können einen großen Unterschied im Verkaufspreis der Immobilie ausmachen.

Warum ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?

Eine Immobilienbewertung hilft dabei, den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie festzustellen und schafft eine fundierte Entscheidungsbasis. Egal ob beim Verkauf, Kauf oder zur Vermögensübersicht – eine exakte Bewertung schützt vor zu niedrigen Preisen. Sie ist auch bei Bankgesprächen sowie rechtlichen Themen wie Erbschaft oder Scheidung hilfreich. Gleichzeitig beugt sie Konflikten vor, indem sie eine objektive Einschätzung liefert. Professionelle Wertermittlungen bieten Klarheit und Sicherheit.

Wann benötige ich eine professionelle Immobilienbewertung?

Eine professionelle Bewertung ist immer dann sinnvoll, wenn es um rechtliche, steuerliche oder finanzielle Entscheidungen geht. Dazu gehören z. B. Erbschaften, Scheidungen, Verkäufe, Kaufentscheidungen, Finanzierungen, die Berechnung von Vermögenswerten oder die Ermittlung von steuerlichen Grundlagen wie der Spekulationssteuer. Auch bei Vermögensaufstellungen, betriebswirtschaftlichen Bewertungen oder zur Vorlage beim Finanzamt oder Gericht wird eine professionelle und rechtskonforme Wertermittlung benötigt. Sie schafft Transparenz und Rechtssicherheit.

Wer darf offiziell eine Immobilienbewertung erstellen?

Offizielle Bewertungen dürfen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Gutachter (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) oder speziell geschulte Immobiliensachverständige erstellen. Für gerichtliche, steuerliche oder behördliche Zwecke wird meist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB verlangt. Auch qualifizierte Makler:innen dürfen Marktwerteinschätzungen erstellen, z. B. zur Verkaufsberatung – diese sind jedoch nicht rechtsverbindlich und meist nicht für amtliche Zwecke zugelassen. Die Wahl hängt vom Verwendungszweck ab.

Was beeinflusst den Wert meiner Immobilie?

Der Wert einer Immobilie hängt von zahlreichen Faktoren ab: Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung, Zustand, Energieeffizienz sowie Angebot und Nachfrage am regionalen Immobilienmarkt. Auch Modernisierungen, Grundriss, Infrastruktur, rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Erbbaurecht oder Baulasten) und der aktuelle Nutzungsertrag wirken sich aus. Besonders die Mikrolage (z. B. Straße, Nachbarschaft) kann den Preis maßgeblich beeinflussen. All diese Faktoren fließen in eine professionelle Bewertung ein.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Kosten variieren je nach Art und Zweck der Bewertung. Eine einfache Onlinebewertung ist oft kostenlos oder kostenpflichtig bei ca. 50–100 €. Eine gutachterliche Bewertung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen kostet meist zwischen 1.000 und 2.500 €, abhängig vom Objektwert und dem Aufwand. Viele Immobilienmakler bieten kostenlose Marktwerteinschätzungen an, insbesondere im Rahmen eines Verkaufsauftrags. Bei gerichtlichen oder steuerlichen Anlässen ist meist ein vollwertiges Verkehrswertgutachten erforderlich.

Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Bei der Bewertung werden alle objekt- und marktbezogenen Faktoren analysiert. Je nach Bewertungsanlass kommen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zum Einsatz. Insbesondere fließt jedoch die Marktkenntnis des Maklerbüros ein. Bewertet werden u.a. Lage, Zustand, Ausstattung, Wohnfläche, Baujahr und Energieeffizienz. Fachleute nutzen Marktanalysen, Bodenrichtwerte und Vergleichsangebote. Das Ergebnis ist ein realistischer Marktwert, der z.B. als Verkaufsbasis dient.

Wie wird der Marktwert einer Immobilie berechnet?

Der Marktwert – auch Verkehrswert genannt – ist der Preis, der am Stichtag unter normalen Marktbedingungen erzielbar wäre. Er wird über standardisierte Verfahren berechnet: Beim Vergleichswertverfahren auf Basis ähnlicher Verkäufe, beim Sachwertverfahren durch Berechnung von Gebäudewert plus Bodenwert abzüglich Alter und Mängel, und beim Ertragswertverfahren durch die erwartete Jahresmiete abzüglich Kosten. Bewertet wird objektiv und nachvollziehbar anhand gesetzlich definierter Wertermittlungsrichtlinien.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Immobilienbewertung?

Zu den wichtigsten Unterlagen gehören: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Energieausweis, ggf. Mietverträge, eine Liste durchgeführter Modernisierungen sowie Fotos des Objekts. Bei Eigentumswohnungen sind zudem die Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen erforderlich. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser und rechtssicher kann die Bewertung erfolgen.

Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?

Eine Onlinebewertung dauert häufig nur wenige Minuten und hat meistens eine recht breite Kaufpreisspanne als Ergebnis. Eine fundierte Markteinschätzung vor Ort durch einen Makler kann je nach Objekt einige Tage in Anspruch nehmen. Muss ein gerichtsfestes Gutachten erstellt werden, sind je nach Komplexität mehrere Wochen realistisch und muss meistens durch einen vereidigten Gutachter erfolgen. Der Zeitaufwand hängt von der Objektart, der Datenlage, dem Bewertungsverfahren und dem Anlass der Bewertung ab – z. B. Verkauf, Scheidung oder Erbschaft.

Kann ich meine Immobilie auch selbst bewerten?

Eine grobe Einschätzung ist mit Online-Rechnern, Immobilienportalen oder durch Vergleich ähnlicher Objekte in der Region möglich. Für eine realistische Bewertung sollten jedoch marktbezogene Daten, Bodenrichtwerte, Ausstattungsmerkmale und bauliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Laien unterschätzen oft emotionale Bindung oder Besonderheiten des Objekts. Eine fachliche Bewertung durch Makler oder Gutachter liefert ein objektiveres Ergebnis – vor allem bei Verkaufsabsicht oder rechtlichen Angelegenheiten.

Wie oft sollte eine Immobilienbewertung aktualisiert werden?

Eine Bewertung sollte alle 1 bis 3 Jahre aktualisiert werden – besonders bei Marktschwankungen, Sanierungen oder geänderten Nutzungen. Auch bei Erbregelungen, Scheidungen oder steuerlichen Themen kann eine aktuelle Bewertung notwendig sein. In dynamischen Märkten, wie in Großstädten oder Wachstumsregionen, ändern sich Immobilienpreise schnell – eine alte Bewertung ist dann kaum mehr aussagekräftig. Wer verkaufen oder umfinanzieren möchte, sollte sich daher regelmäßig über den aktuellen Marktwert informieren.

Spielt die Lage eine große Rolle bei der Bewertung?

Ja, die Lage ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Immobilienbewertung. Dabei unterscheidet man zwischen Makrolage (Stadt, Region) und Mikrolage (Straße, Umgebung, Infrastruktur). Kriterien wie Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Freizeitwert und Nachbarschaft beeinflussen den Wert erheblich. Selbst bei gleichem Gebäudezustand kann der Preis je nach Lage stark variieren. In begehrten Wohnlagen erzielen Immobilien deutlich höhere Werte – in ländlichen Regionen mit wenig Nachfrage sinkt der Marktwert spürbar.

Wird der energetische Zustand der Immobilie berücksichtigt?

Ja, die Energieeffizienz spielt bei der Bewertung eine zunehmend wichtige Rolle. Immobilien mit guter Dämmung, moderner Heiztechnik und niedrigem Energieverbrauch erzielen meist höhere Marktwerte und sind leichter zu verkaufen oder zu vermieten. Ein schlechter energetischer Zustand kann nicht nur Wertmindernd, sondern ab 2024 in bestimmten Fällen auch rechtlich relevant werden (z. B. Sanierungspflichten). Der Energieausweis ist Pflicht und fließt als Bewertungsfaktor mit in den Gesamtwert ein – vor allem bei Bestandsimmobilien.

Was passiert nach der Kaufzusage?

Nach der Kaufzusage beginnt die konkrete Vorbereitung des Notartermins. Dabei werden die Bonität der Käufer:innen sowie die gesicherte Finanzierung sorgfältig geprüft. Im Anschluss erfolgt der notarielle Vertragsabschluss, der den Verkauf rechtlich verbindlich macht. Nach Eingang des Kaufpreises kommt es zur Übergabe der Immobilie, inklusive Protokoll und Schlüsselübergabe. Ein erfahrener Makler koordiniert diesen gesamten Ablauf zuverlässig, überwacht Fristen und sorgt dafür, dass der Verkauf reibungslos und sicher abgewickelt wird.

Was passiert beim Notartermin?

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag vom Notar vollständig vorgelesen, damit beide Parteien alle Inhalte nachvollziehen können. Offene Fragen werden geklärt, Änderungen können bei Bedarf noch vorgenommen werden. Erst mit der Unterschrift beider Parteien wird der Immobilienverkauf rechtskräftig beurkundet. Im Anschluss veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises – meist über ein sicheres Notaranderkonto.

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1958
1958

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Wertermittlung Grundstücksfläche
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Wann wurde die Immobilie erbaut?

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Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Haus
1900
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