Glossar - Frank Hoffmann Immobilien

Immobilien-ABC

Wissen rund um Ihre Immobilie – unser Immobilien-ABC

Immobilien-Glossar

Die Begriffe rund um die Immobilien, den Immobilienverkauf und den Erwerb der Immobilie sind vielfältig und komplex. Aus diesem Grund finden Sie in dem Immobilien-Glossar von Frank Hoffmann-Immobilie die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Immobilie inklusive kurzen und prägnanten Erklärungen.

Glossar - Frank Hoffmann Immobilien

Wir stehen Ihnen bei Ihrer Immobilienvermittlung von Anfang bis Ende zur Seite. Unser After-Sales-Service beinhaltet z.B. Übergaben mit professionellem und ausführlichem Protokoll, Fragen zum Eigentumsübergang und vieles mehr. Grundsätzlich können sich unsere Kunden jederzeit mit Fragen an uns richten. Wir helfen gern!

Immobilienkäufer und -käuferinnen sollten mit Nebenkosten von bis zu 15 Prozent vom eigentlichen Kaufpreis rechnen. Ankaufskosten bzw. Kaufnebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Notar und Grundbucheintragungen, Maklerprovisionen und Grunderwerbssteuern.

Die Auflassung ist ein juristischer Begriff, der bei einem Immobilienerwerb eine wichtige Rolle spielt. Hierzu erklärt der Verkäufer / die Verkäuferin vor einem Notar, dass er / sie die betreffende Immobilie an den Käufer / die Käuferin übergeben wird. Diese /r wiederum erklärt, dass er /sie den vereinbarten Kaufpreis zahlt. Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Erwerbers / der Erwerberin. Sie wird zur Sicherung künftigen Eigentumserwerbs im Grundbuch eingetragen.

Die Vormerkung schützt vor folgenden Szenarien:

  • Den Launen des Verkäufers / der Verkäuferin, z.B. das Grundstück ein weiteres Mal zu verkaufen
  • Änderungen im Grundbuch – z.B. Eintragung weiterer Lasten
  • Der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Eigentümer
  • Der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahren

Der Aufteilungsplan ist eine wichtige Urkunde bei der Schaffung von Wohneigentum. Eigentum an einzelnen Wohnungen kann nur gebildet werden, wenn die Wohneinheiten eindeutig abzugrenzen sind und einzelne Grundbücher erstellt werden können. Der Plan ist Bestandteil der Teilungserklärung und enthält die Grundrisse der Wohneinheiten inklusive Abstellräumen, Schnitt und Gebäudeansicht.

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Zum Beispiel Stellplatzbaulast: Eigentümer eines Grundstücks müssen die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte dulden. Liegt auf einem Grundstück eine Baulast, kann das eine erhebliche Wertminderung darstellen.
Unsere Kunden erhalten stets im Vorwege Auskunft über mögliche Baulasten.

Die Wunschimmobilie komplett mit eigenen Mitteln zu finanzieren, ist in den meisten Fällen nicht möglich. In der Regel wird dafür bei einer Bank ein Kredit aufgenommen und die zu erwerbende Immobilie selbst dient als Pfand für das Darlehen. Hierfür ermittelt die Bank den Wert der Immobilie, wobei jede ihre eigene Berechnungsgrundlage hat. Grundsätzlich kann man nicht den vollen Wert der Immobilie beleihen, sondern in der Regel 70 bis 90 Prozent des Verkehrswertes. Unter einer Beleihungsgrenze versteht man somit einen bestimmten Prozentsatz, bis zu dem Kreditinstitute maximal Kredit gewähren.

Wir bieten Wunschtermine und ermöglichen Ihnen eine schnellstmögliche Besichtigung Ihrer Lieblingsimmobilie. Unsere Termine sind persönlich und individuell und werden auch am Wochenende oder in den Abendstunden durchgeführt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Seit 23.12.2020 gilt das Bestellerprinzip für Privatpersonen auch beim Kauf von Wohneigentum. Wer den Makler bestellt, zahlt künftig mindestens die Hälfte der Provision. Ausnahmen gelten bei Gewerbeobjekten, Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken. In diesen Fällen zahlt ein Käufer die volle Provision i.H.v. 6,25 % des Kaufpreises.

Als Courtage bezeichnet man die Provision, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Die Höhe der Courtage ist unterschiedlich. Als Kaufinteressent finden Sie diese Information bei unseren aktuellen Objektangeboten direkt im Exposé.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Die Provisionszahlung richtet sich nach Art der Immobilie. Wir beraten Sie unverbindlich in einem Vorab-Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wenn der Eigentümer sein vermietetes Mietobjekt für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für Familienangehörige zu Wohnzwecken benötigt, kann er einen bestehenden Mietvertrag grundsätzlich kündigen und Eigenbedarf anmelden. Unzulässig ist eine Eigenbedarfskündigung, wenn schon vor Beginn des Mietverhältnisses der Eigenbedarfsanspruch bestanden hat und der Mieter nicht darüber informiert wurde. Auch eine vorauseilende Kündigung für Umstände, die eintreten könnten, ist unzulässig.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Dieser muss für den Verkauf einer Immobilie zwingend vorliegen. Sie haben für Ihre Immobilie keinen Energieausweis? Bei Beauftragung kümmern wir uns gern darum.

Mehrere Personen, die z.B. eine Immobilie erben, bilden eine Erbengemeinschaft – eine der konfliktträchtigsten Gemeinschaften des deutschen Rechts, da sich Erben nicht freiwillig zusammenschließen, sondern ohne eigenes Zutun verbunden werden. Durch unterschiedliche Interessen und Emotionen kommt es nicht selten zu Streit – wir stehen Ihnen als Partner und Moderator zur Seite.

Die Erhaltungsrücklage ist eine monetäre Rückstellung, die von Wohnungseigentümern gebildet werden. Sie stellt ein Budget dar, mit dem eine Wohnanlage instandgehalten werden kann. Der Marktwert der Immobilie wird so langfristig erhalten.

Ein Exposé ist eine ausführliche Darstellung einer Immobilie, die zum Verkauf steht. Hier finden Sie Fotos, Zahlen, Daten und Fakten sowie Beschreibungen des Objektes. Haben Sie Ihre Wunschimmobilie bei uns entdeckt? Dann schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie gern an.

Eine Fälligkeitsmitteilung wird durch den Notar an den Immobilienkäufer geschickt, in dem darauf hingewiesen wird, dass alle Formalitäten des Kaufvertrages erfüllt wurden. Daraufhin zahlt der Käufer den Kaufpreis so, wie es in der Fälligkeitsmitteilung festgehalten ist.

Flurstücke sind geometrisch vermessene Landstücke, die im Liegenschaftskataster auf Flurkarten dargestellt werden. Grundstücke können aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Seit Jahren existiert das GWG – ein Gesetz über das Aufspüren und der Prävention von Gewinnen aus schweren Straftaten. Auch wir Immobilienmakler unterliegen diesem Gesetz, das heißt wir sind dazu verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartner zu überprüfen – und zwar vor der Unterzeichnung des schriftlichen Maklervertrages (Prüfung des Verkäufers) bzw. Kaufvertrages (Prüfung des Käufers).

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in das Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind.

Ein Blick in Abt. II des Grundbuches zeigt, ob eine Grunddienstbarkeit besteht. Diese kann einem Nachbarn zum Beispiel ein Wegerecht einräumen. Eine Grunddienstbarkeit ist also eine Vereinbarung zwischen zwei Immobilienbesitzern, wobei der Eine Rechte an dem Grundstück des Anderen erhält, die er ohne Erlaubnis nicht hätte. Hierbei wird von „herrschenden“ und „dienenden“ Grundstücken gesprochen.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder –anteilig erhoben wird. Sie ist eine Ländersteuer, die von Bundesland zu Bundesland variiert. In Schleswig-Holstein beträgt der Steuersatz 6,5 % (in Hamburg 4,5 %) vom Kaufpreis aus dem notariellen Kaufvertrag. Die Kosten zählen zu den Ankaufskosten.

Ein Grundriss zeigt eine Wohneinheit oder ein Gebäude von oben. Meist handelt es sich hierbei um eine Zeichnung oder eine Grafik. Den baurechtlich genehmigten Grundriss findet man in der Bauakte. Der Grundriss macht ersichtlich, wie die Räume aufgeteilt sind und wo sich Türen, Fenster oder Treppen befinden.

Der Hamburger Mietvertrag ist ein Formular für einen Standardmietvertrag, der vom Grundeigentümerverband herausgegeben wird. Er befindet sich rechtlich stets auf dem neuesten Stand und kann auch bundesweit verwendet werden.

Wohnungseigentümer müssen einen monatlichen Vorschuss an den Verwalter der Wohnanlage zahlen. Hierbei handelt es sich um eine Art Nebenkostenvorauszahlung, die im Laufe des Folgejahres abgerechnet wird.

Wir bei FHI verstehen unter Immobilienmarketing alle werblichen Aktivitäten rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie – zum Beispiel: die professionelle Erstellung von Fotos und Filmen, die Erstellung von ausführlichen Exposés, digitales Advertising auf Immobilienplattformen und im Social Media Bereich, Versenden von Newslettern, Anzeigenschaltungen in Zeitungen und Zeitschriften, Schaufensteraushänge u.v.m. Bei einem Immobilienverkauf über uns, stehen Ihnen sämtliche Marketingaktivitäten sofort zur Verfügung.

Siehe auch Ankaufskosten.

Eine Kaution ist eine Mietsicherheit in Form eines Geldbetrages, der zu Beginn (üblicherweise vor der Übergabe des Wohnobjektes) vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Der Vermieter sichert somit ab, wenn der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Eine Löschungsbewilligung ist ein Beleg für die vollständige Ablösung Ihrer Baufinanzierung. Diese wird für den Verkauf einer Immobilie benötigt. Im Grundbuch wird das Grundpfandrecht gelöscht, das für den Kreditgeber als Sicherheit diente.

Maisonette, aus dem Französischen, heißt soviel wie „kleines Haus“. Eine Wohnung, die so bezeichnet wird, verteilt sich über zwei oder mehrere Ebenen, die mit einer Treppe verbunden sind. Das Gefühl entsteht, in einem Haus zu wohnen.

Ein Makleralleinauftrag bezeichnet eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen Makler und Auftraggeber. Er bietet den Vorteil, dass der Makler dem Kunden sein ganzes Fachwissen, seine Marktkenntnis und sein Netzwerk vertrauensvoll zur Verfügung stellt und für werblichen Leistungen in Vorkasse tritt.

Mietnomaden verursachen hohe Kosten. Es sind Personen, die schon mit der betrügerischen Absicht eine Wohnung beziehen, für die Miete und die entstehenden Kosten nicht aufzukommen. Sollten Sie Geschädigter sein, wenden Sie sich gern an uns.

Die Mietpreisbremse trat 2015 in Kraft. Es sieht bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen vor, dass die Miete beim Abschluss eines Mietvertrages maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend sanierte Objekte.

Ein Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen. Hierbei wird die zeitweise Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt vereinbart, das heißt, der Vermieter gewährt den Gebrauch einer Wohnung und der Mieter zahlt dafür die vereinbarte Miete.

Nebenkosten stellt der Vermieter bzw. die beauftragte Verwaltung dem Mieter in Rechnung, die durch die direkte Nutzung des Mietobjektes entstanden sind. Nebenkosten sind u.a. die Kosen für Wasser, Heizung und Allgemeinstrom (z.B. für Licht im Treppenhaus) oder auch für Reinigung, Wartung und Versicherungen. Als Mieter zahlt man eine sogenannte monatliche Nebenkostenvorauszahlung, die im Laufe des Folgejahres abgerechnet wird. Die umlagefähigen Nebenkosten werden mit Hilfe eines Verteilerschlüssel auf den Mieter umgelegt.

Für den Erwerb oder den Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks ist ein notarieller Kaufvertrag nötig. Dieser bietet den rechtlichen Rahmen und legt die Pflichten für den Käufer und den Verkäufer fest. Der Notar veranlasst und beaufsichtigt alle rechtlichen Belange.

Siehe bitte unter Courtage.

Frank Hoffmann Immobilien bietet Ihnen die Möglichkeit der Rückmietung Ihrer eigenen Immobilie an. Sollten zum Beispiel notwendige Investitionskosten an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung Ihre Möglichkeiten übersteigen, kaufen wir Ihre Immobilie an und Sie bleiben einfach wohnen. In diesem Fall vereinbaren wir mit Ihnen einen Mietvertrag mit marktüblichem Mietzins. Fragen Sie gern nach einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Eine Auskunft der Schufa belegt die eigene Zahlungsfähigkeit. FHI ist Partner der SCHUFA Holding AG und kann die Bonitätsprüfung schnell und unkompliziert für ihre Kunden übernehmen. Hierfür wird von uns vorab selbstverständlich die schriftliche Einverständniserklärung des Kunden eingeholt.

Eine Selbstauskunft enthält persönliche Daten, Angaben zur beruflichen Situation, zum Einkommen und zu möglichen Verbindlichkeiten. FHI stellt zum Download eine eigene Selbstauskunft zur Verfügung, die für die Anmietung eines Wohnobjektes ausgefüllt und unterschrieben vorliegen muss.

Alle Teile eines Gebäudes und Grundstücks, die nicht zum Gemeinschaftseigentum gehören, sind Sondereigentum, an dem der Eigentümer das alleinige Verfügungsrecht hat. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schafft die rechtliche Grundlage für die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum sind demzufolge Räume und zugehörige Gebäudebestandteile, an denen Veränderungen vorgenommen werden können. Die Bedingung dafür ist, dass das Gemeinschaftseigentum und das Sondereigentum anderer Wohnungsinhaber weder beeinträchtigt noch das Gebäude äußerlich umgestaltet wird. Nicht dazu gehören die Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen. Das gilt unabhängig davon, wo sich diese Anlagen befinden, Sondereigentum muss nicht unausweichlich zusammenhängen oder nebeneinander liegen. Die Teilungserklärung (siehe Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch) und die Gemeinschaftsordnung regeln, was zum Sondereigentum gehört.

Mit einem Sondernutzungsrecht hat man die Befugnis, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Zum Beispiel den Garten in einem Mehrfamilienhaus oder einen Stellplatz.

„Sous terrain“ kommt aus dem Französischen und bezeichnet eine Wohnung „unter der Erde“. Diese liegt dann in einem Unter- oder Kellergeschoss, ist aber mit Tageslicht versorgt.

Bei einer Staffelmiete wird schon im Voraus festgelegt, in welcher Höhe sich die Miete zu einem bestimmten Datum erhöht.

Grundsätzlich ist der Verkauf von nur selbstgenutzten Immobilien steuerfrei. Steuerpflichtig sind Verkäufe von Immobilien oder Grundstücken, die nicht selbst genutzt wurden, es sei denn, dass diese erst nach zehn Jahren verkauft werden.
Wenn Sie im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren in der gekauften Immobilie gewohnt haben, können Sie diese danach steuerfrei verkaufen (Drei-Jahres-Frist). Wenn Sie innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Immobilien verkaufen, gelten Sie als gewerblicher Immobilienhändler und müssen Ihre Einnahmen entsprechend versteuern.

Um einzelne Eigentumswohnungen verkaufen zu können, muss ein Mehrfamilienhaus in Wohneigentum aufgeteilt sein und es muss eine Teilungserklärung existieren. Sie regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes, inklusive aller Rechte und Pflichten, die daraus entstehen. Eine Teilungserklärung ist eine Rechtsgrundlage des Wohnungs- oder Teileigentums und gibt dem Grundbuchamt eine exakte Auskunft über die grundbuchrechtlichen Sachverhalte.
Sie haben keine Teilungserklärung für Ihr Mehrfamilienhaus? Rufen Sie uns an. Wir kümmern uns darum.

Bei einer Übergabe wechselt der Besitzer. Bei einem Mietobjekt erhält der neue Mieter Zugang zur Wohnung und es wird ein professionelles Übergabeprotokoll durch FHI erstellt.
Bei einer gekauften Immobilie wird das Datum der Übergabe im Kaufvertrag festgelegt. Die Übergabe findet statt, sobald der Käufer den Kaufpreis beglichen hat und der vereinbarte Stichtag eingetroffen ist. Rechtlicher Eigentümer ist ein Käufer erst, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Auch bei der Übergabe einer gekauften Immobilie erstellen wir ein professionelles Übergabeprotokoll.

Diese Bescheinigung wird vom Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgestellt und informiert wertfrei, ob ein Steuerpflichtiger regelmäßig seine Steuererklärung einreicht oder ob er Steuerrückstände hat.

Es handelt sich hierbei um eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese erstellt der bisherige Vermieter bzw. Verwalter aus. Meistens haben die Verwalter eigene Vordrucke. Sollten Sie ein Formular benötigen, finden Sie es bei uns unter Download zur weiteren Verwendung.

Für Kredite, die außerplanmäßig gekündigt oder zurückgezahlt werden, entstehen sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen, die vom Kreditgeber erhoben werden.

Ein Eigentümer, der seine Immobilie in Wohneigentum umwandelt, muss dem bestehenden Mieter bei Verkaufsabsicht die Möglichkeit geben, seine Mietwohnung zu kaufen. Dieses Recht steht dem Mieter einmalig beim ersten Verkaufsfall der Wohnung nach Aufteilung zu.

Sie interessieren sich für eine Immobilie und fordern telefonisch oder online weitere Informationen an, dann besteht rein juristisch betrachtet bereits ein Maklervertrag, auch wenn für diese Dienstleistung an sich keine Kosten anfallen, sofern Sie das Objekt nicht kaufen.
Als Makler sind wir seit 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, unseren Kunden vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen. Denn jeder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Vertrag ist belehrungspflichtig und widerrufbar. Dazu gehören auch alle Anfragen über E-Mail und Telefon.
Wir müssen Sie belehren, bevor wir mit unserer Tätigkeit (zum Beispiel dem Versenden eines Exposés) beginnen. Unsere Provision wird aber erst nach einem späteren Kauf fällig. Belehren wir Sie aber nicht, können Sie auch später noch ihr Widerrufsrecht ausüben und wir verlieren unseren Provisionsanspruch.
Der Gesetzgeber bietet noch eine weitere Hürde: Nach der Belehrung haben Sie gesetzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht. Daher dürften wir Ihnen trotz Belehrung, erst nach Ablauf der 14tägigen Frist eine Besichtigung anbieten. Es sei denn, Sie fordern uns ausdrücklich auf, bereits vorher mit unserer Dienstleistung zu starten. Auch dies können Sie mit einem Klick in unserem Onlineformular erklären.
Hier nochmal in einer Kurzversion:

  • Sie fordern per Telefon oder online ein Exposé an.
  • Wir belehren mit Hilfe eines Onlineformulars über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht.
  • Sie bestätigen durch Anklicken, dass Sie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen haben und schon vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist unsere Dienstleistungen wünschen.
  • Wir mailen Ihnen kostenlos ein Exposé zu.
  • Wir führen mit Ihnen eine kostenlose Besichtigung durch.
  • Das Objekt kommt für Sie nicht in Frage. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Sie kaufen das Objekt. Unsere vereinbarte Maklerprovision wird nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages fällig.

Eine Wertermittlung bei FHI ist kostenfrei und unverbindlich. Einer unserer Makler-/innen schaut sich eine Immobilie gründlich und persönlich an und ermittelt einen marktgerechten Verkaufspreis. Dieser wird in Form einer mehrseitigen Wertermittlung überreicht. Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie jetzt ermitteln.

Ein Wirtschaftsplan wird jährlich anhand der letzten Jahresabrechnung durch eine Verwaltung erstellt. Er ist laut deutschem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Aufstellung für zu erwartende Einnahmen und Ausgaben gemeinschaftlichen Eigentums.

Mit einer Wohnungsgeberbestätigung bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder ausgezogen ist. Mit dem Meldegesetz §19 BMG stehen Vermieter in der Pflicht, innerhalb von 2 Wochen nach Einzug des Mieters eine solche Bestätigung auszustellen. Der Mieter reicht diese bei der Meldebehörde ein.

Siehe bitte Hausgeld

Ein Zinshaus wird zum Zweck einer Investition gekauft und dient nicht der Selbstnutzung. Es ist ein Mehrfamilienhaus, in dem einzelne Einheiten an Mieter gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, das auf Antrag von Gläubigern beim Amtsgericht beantragt werden kann. In den meisten Fällen geraten Immobilien in die Zwangsversteigerung, wenn Bankschulden nicht mehr bedient werden. Gründe für finanzielle Engpässe gibt es allerdings viele, die dazu führen, dass Eigentümer ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Der Versteigerungserlös, abzüglich der Kosten des Verfahrens, wird genutzt, um die noch ausstehenden Schulden auszugleichen.
Sollten Sie sich in einer solchen Notsituation befinden, melden Sie sich umgehend bei uns. Wir haben langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und können im besten Fall sogar eine Zwangsversteigerung abwenden.

Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Gesprächstermin

Wir kennen die aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt – ob in Hamburg oder Schleswig-Holstein. Nutzen Sie unsere Expertise und vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Gesprächstermin – gern auch in den Abendstunden oder am Wochenende. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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