FAQ – Mieten
Ob Wohnung oder Haus: Wer mieten möchte, hat viele Fragen zu Mietvertrag, Nebenkosten und Rechten als Mieter.
Wir beantworten die häufigsten Mietthemen verständlich und kompakt.
Wie finde ich eine passende Mietwohnung oder ein Haus zur Miete?
Nutzen Sie alle verfügbaren Kanäle wie Immobilienportale, Maklerdienste, soziale Netzwerke, Tageszeitungen und Schwarze Bretter. Definieren Sie im Vorfeld Ihre wichtigsten Suchkriterien – etwa Miete, Lage, Zimmeranzahl und gewünschte Ausstattung. Erstellen Sie ein aussagekräftiges Suchprofil und reagieren Sie zügig auf neue Angebote. In gefragten Regionen empfiehlt es sich, zusätzlich eine Suchanzeige zu schalten oder sich direkt bei Maklern vormerken zu lassen. Eine gute Vorbereitung erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich.
Was gehört zu einer guten Wohnlage?
Eine gute Lage zeichnet sich durch eine Kombination aus Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, medizinischer Versorgung und einem angenehmen Wohnumfeld aus. Auch Faktoren wie geringe Lärmbelastung, Parks, Freizeitangebote oder die Nähe zu Schulen und Kitas können entscheidend sein – je nach Lebenssituation. Achten Sie außerdem auf zukünftige Entwicklungen im Viertel wie Neubauprojekte oder Veränderungen der Verkehrsführung. Besuchen Sie die Umgebung zu verschiedenen Tageszeiten, um sich einen echten Eindruck zu verschaffen.
Welche Unterlagen brauche ich, um eine Wohnung oder ein Haus zu mieten?
Für eine erfolgreiche Bewerbung sollten Sie eine ausgefüllte Selbstauskunft, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine aktuelle Schufa-Auskunft sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bereithalten. Manche Vermieter:innen verlangen zusätzlich eine Vorvermieterbescheinigung, die Ihre Zuverlässigkeit bei der Mietzahlung bestätigt. Je vollständiger und geordneter Ihre Unterlagen sind, desto besser stehen Ihre Chancen, bei der Wohnungsbewerbung den Zuschlag zu erhalten – vor allem in angespannten Wohnungsmärkten.
Was ist eine Selbstauskunft und wofür wird sie benötigt?
Die Selbstauskunft enthält persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, berufliche Tätigkeit und Höhe des monatlichen Einkommens. Außerdem werden Informationen zur Anzahl der einziehenden Personen, zu Haustieren und zur Dauer des aktuellen Arbeitsverhältnisses abgefragt. Auch Angaben über etwaige Mietschulden oder ein laufendes Insolvenzverfahren können verlangt werden. Die Angaben sollten unbedingt wahrheitsgemäß sein – falsche Informationen können zum Ausschluss bei der Wohnungsbewerbung oder nachträglich zu einer fristlosen Kündigung führen.
Wie bereite ich mich auf den Besichtigungstermin vor?
Sie sollten sich im Vorfeld Gedanken machen, was Ihnen bei der Wohnung/ Haus wichtig ist – etwa Größe, Schnitt, Ausstattung oder Umgebung. Bringen Sie wichtige Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und eine Selbstauskunft in Kopie mit, so kann direkt ein positiver Eindruck hinterlassen werden. Prüfen Sie beim Termin Zustand, Lichtverhältnisse, Lärmquellen und fragen Sie nach Nebenkosten oder möglichen Renovierungen. Außerdem empfiehlt es sich, Notizen oder Fotos zu machen, um später vergleichen zu können und keine Details zu vergessen.
Was muss ich bei der Wohnungsbesichtigung beachten?
Achten Sie auf den allgemeinen Zustand der Wohnung: Funktionieren Fenster und Türen? Gibt es Anzeichen für Feuchtigkeit oder Schimmel? Wie sind Bad und Küche ausgestattet? Prüfen Sie auch Lichtverhältnisse, Lärmquellen und den Zustand der Elektrik. Notieren Sie offene Fragen – z. B. zur Heizungsart oder zur Höhe der Nebenkosten. Fragen Sie nach Renovierungen, Energieverbrauch und ggf. geplanter Sanierung. Ein strukturierter Eindruck bei der Besichtigung erhöht Ihre Chancen und schützt vor bösen Überraschungen.
Wie hoch darf die Miete sein?
Die Miethöhe muss angemessen und im Einklang mit der ortsüblichen Vergleichsmiete stehen. In vielen Städten gibt es einen Mietspiegel, der als Orientierung dient. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse: Die Miete darf dort bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten z. B. für Neubauten oder umfassend sanierte Wohnungen. Auch Staffelmiete oder Indexmiete können Einfluss auf die Höhe nehmen – diese müssen im Mietvertrag klar geregelt sein.
Wie wirkt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieten bei Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten zu stark steigen. Vermieter:innen dürfen bei einem neuen Mietvertrag maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die Mietpreisbremse gilt nur in bestimmten Städten oder Gemeinden, die offiziell als angespannt ausgewiesen sind. Ausnahmen bestehen z. B. für Neubauten oder umfangreich sanierte Wohnungen. Wenn Sie Zweifel an der Miethöhe haben, wenden Sie sich an den Mieterverein oder die Verbraucherzentrale für eine Beratung.
Was ist eine Kaution und wie hoch darf sie sein?
Die Kaution darf gesetzlich maximal drei Monatskaltmieten betragen. Sie dient dem Vermieter als Absicherung bei Schäden an der Wohnung, Mietrückständen oder ausstehenden Nebenkosten. Die Zahlung kann in einer Summe oder in drei Monatsraten erfolgen. Die Kaution muss vom Vermieter zinsbringend und getrennt vom Privatvermögen angelegt werden. Nach dem Auszug erhalten Mieter:innen die Kaution in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten zurück – vorausgesetzt, es bestehen keine berechtigten Forderungen mehr.
Was steht im Mietvertrag?
Ein Mietvertrag regelt alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Mieter:in und Vermieter:in. Dazu gehören Mietbeginn, Miethöhe, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfristen und ggf. Schönheitsreparaturen. Auch Angaben zur Nutzung, zur Hausordnung, zu Haustieren oder zu einer Staffelmiete können enthalten sein. Bei möblierten Wohnungen wird häufig eine Inventarliste beigefügt. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, und beide Parteien erhalten ein unterschriebenes Exemplar. Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig vor der Unterzeichnung.
Worauf muss ich im Mietvertrag achten?
Lesen Sie den Mietvertrag aufmerksam durch und prüfen Sie alle Angaben zur Miethöhe, den Nebenkosten, der Kaution und zur Kündigungsfrist. Achten Sie darauf, ob Schönheitsreparaturen, Tierhaltung oder Untervermietung geregelt sind. Kontrollieren Sie die Angaben zur Wohnfläche und ob Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung berechnet werden. Lesen Sie ebenfalls die Hausordnung, falls diese Teil des Vertrags ist. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen – fragen Sie lieber nach oder holen Sie sich rechtlichen Rat, bevor Sie bindende Zusagen machen.
Was bedeutet Kaltmiete und Warmmiete genau?
Die Kaltmiete ist der reine Mietbetrag für die Nutzung der Wohnung – sie beinhaltet keine Nebenkosten. Die Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete plus den Nebenkosten zusammen, auch Betriebskosten genannt. Dazu zählen etwa Heizkosten, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste und Versicherungen. Achten Sie darauf, ob Heizkosten enthalten sind oder gesondert berechnet werden. Strom, Internet und ggf. Gas zahlen Sie separat über eigene Verträge – sie sind nicht Bestandteil der Warmmiete.
Was sind Nebenkosten und was ist darin enthalten?
Nebenkosten – auch Betriebskosten genannt – sind Kosten, die zusätzlich zur Kaltmiete anfallen. Sie beinhalten u. a. Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Gebäudereinigung, Versicherungen, Straßenreinigung und Grundsteuer. Sie werden meist als monatlicher Pauschalbetrag im Mietvertrag ausgewiesen und später einmal jährlich abgerechnet. Nicht enthalten sind in der Regel Strom, Internet und Rundfunkbeitrag – diese Verträge schließen Mieter:innen direkt mit den jeweiligen Anbietern ab.
Was bedeutet Staffelmiete oder Indexmiete?
Bei der Staffelmiete wird im Mietvertrag festgelegt, in welchen Zeitabständen und um welchen Betrag die Miete steigt – z. B. jährlich um 20 €. Diese Erhöhungen sind dann ohne weitere Begründung wirksam. Die Indexmiete hingegen orientiert sich am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts – sie steigt oder sinkt je nach Inflation. Beide Modelle müssen transparent und schriftlich im Mietvertrag geregelt sein. Während der jeweiligen Laufzeit sind zusätzliche Mieterhöhungen ausgeschlossen, sofern keine Modernisierung erfolgt.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mieter?
Mieter:innen haben das Recht auf eine mangelfreie Wohnung, Datenschutz, Ruhe sowie auf Schutz vor willkürlicher Kündigung. Größere Mängel wie Heizungsausfall muss der Vermieter zeitnah beheben, kleinere Reparaturen können je nach Vertrag vom Mieter übernommen werden. Zudem haben Sie Anspruch auf eine korrekte Betriebskostenabrechnung und Einsicht in die Belege. Mieterhöhungen unterliegen gesetzlichen Regeln und müssen gut begründet sowie schriftlich angekündigt werden. Zu den Pflichten gehört die pünktliche Mietzahlung, sorgsamer Umgang mit der Wohnung und die Rücksichtnahme auf Nachbarn.
Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten?
Vor dem Ein- oder Auszug erfolgt die Wohnungsübergabe, bei der der Zustand der Wohnung dokumentiert wird. Es sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden, das Zählerstände, Schlüsselanzahl, Mängel und ggf. Inventar enthält. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. Achten Sie auf Vollständigkeit und Objektivität. Fotos sind empfehlenswert. Die Wohnung sollte besenrein und in dem vertraglich vereinbarten Zustand übergeben werden – ggf. inklusive renovierter Wände oder kleiner Ausbesserungen.
Was tun bei Mängeln in der Wohnung?
Treten Mängel wie Schimmel, Heizungsausfall oder defekte Leitungen auf, informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich. Der Vermieter ist verpflichtet, erhebliche Mängel zeitnah zu beheben. In der Zwischenzeit kann unter Umständen eine Mietminderung möglich sein – dies sollte jedoch rechtlich geprüft werden. Kleinere Reparaturen müssen Sie nur übernehmen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist. Eine Mängeldokumentation mit Fotos hilft bei der Nachverfolgung. Ignoriert der Vermieter berechtigte Mängel, können Mietervereine oder Anwälte helfen.
Unter welchen Umständen kann der Vermieter die Miete erhöhen?
Der Vermieter darf die Miete nur unter bestimmten Bedingungen erhöhen – z. B. zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, bei Modernisierungen oder bei vereinbarter Staffelmiete. Bei einer Anpassung an die Vergleichsmiete muss die Erhöhung schriftlich begründet und drei Monate im Voraus angekündigt werden. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 %, in einigen Regionen nur um 15 %, steigen. Bei Modernisierungen sind bis zu 8 % der Kosten auf die Jahresmiete umlagefähig – dies muss aber nachvollziehbar belegt werden.
Wie funktioniert die Kündigung eines Mietverhältnisses?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Mieter eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht rechtsgültig. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, gerechnet zum Monatsende. Das Kündigungsschreiben sollte den gewünschten Beendigungstermin enthalten. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Bei fristloser Kündigung – z. B. wegen schwerer Mängel – muss ein wichtiger Grund vorliegen. Vermieter:innen dürfen nur kündigen, wenn ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegt.
Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter und Vermieter?
Mieter:innen können das Mietverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden – unabhängig von der Mietdauer. Für Vermieter:innen gelten gestaffelte Fristen: drei Monate bei einer Mietdauer unter fünf Jahren, sechs Monate nach fünf Jahren und neun Monate nach acht Jahren. Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur mit berechtigtem Interesse zulässig – z. B. bei Eigenbedarf oder erheblichen Vertragsverstößen. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich und begründet erfolgen.
Was muss ich beim Auszug beachten (z.B. Übergabe, Schönheitsreparaturen)?
Im Rahmen des Auszugs ist eine besenreine Übergabe der Wohnung erforderlich. Ob Schönheitsreparaturen wie Streichen oder das Entfernen von Dübeln notwendig sind, hängt vom Mietvertrag ab. Sollte der Vertrag eine gültige Renovierungsklausel enthalten, sind die vereinbarten Arbeiten durch den Mieter durchzuführen. Entfernen Sie persönliche Gegenstände vollständig und vereinbaren Sie einen Übergabetermin mit dem Vermieter. Fertigen Sie gemeinsam ein Auszugsprotokoll an, um den Zustand zu dokumentieren. Nach vollständiger Übergabe sowie nach Abrechnung aller offenen Posten wird die Kaution zurückerstattet.