Neues Personengesellschaftsrecht 2024 – Immobilienbesitzer aufgepasst!
Wichtige Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Das Jahr 2024 wird für Immobilienbesitzerinnen und Investoren in Personengesellschaften wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ein bedeutendes Jahr, da das Personengesellschaftsrecht in Deutschland grundlegend reformiert wird.
Die Neuerungen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, verfolgen das Ziel, das Recht zu an die Bedürfnisse der Praxis anzupassen.
Eine wichtige Neuerung ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters, in das GbRs eingetragen werden können (eGbR). Dieses Register darf von Jedermann eingesehen werden und beinhaltet neben dem Namen und dem Sitz der GbR auch die Namen aller Gesellschafter. Eine Beteiligung an einer GbR wird somit öffentlich.
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister ist zwar freiwillig, wird in vielen Fällen aber zwingend erforderlich sein. Hier sollten sich Gesellschafter und Gesellschafterinnen genauestens informieren.
Besonders Immobilien werden häufig in Form einer GbR gehalten und hier gilt es einiges zu beachten:
- Die Immobilie kann ab dem 01.01.2024 so nicht mehr verkauft werden.
- Die Gesellschaft muss vorab – vor Kaufvertragsabschluss – zwingend ins Gesellschaftsregister eingetragen werden.
- Die Bearbeitungszeiten werden sich bis zur Eintragung auf mindestens 14 Tage belaufen. Zum Jahresanfang wird es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
- Die Grundbuchänderung ist seitens des Gerichtes kostenlos. Es fallen allerdings Gebühren für das Registergericht und den Notar an.
Auch die Namensgebung der GbR ändert sich. Hier ein Beispiel:
Bisheriger Name: Hasenweg GbR, bestehend aus Max und Mara Mustermann
Zukünftiger Name: eGbR Hasenweg